Haustarif Saisonverkehr Meyenburg -Plau am See
  • Haustarif Saisonverkehr Meyenburg -Plau am See

Tarife in Mecklenburg-Vorpommern

Im Saisonverkehr zwischen Meyenburg und Plau am See gilt der Haustarif, das Deutschland-Ticket ist gültig.

Tarifbestimmungen der Hanseatischen Eisenbahn GmbH (HANS) für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) -Haustarif-

Stand 10.12.2023

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Tarifbestimmungen beziehen sich ausschließlich auf die regelmäßig nach Fahrplan verkehrenden Züge der Hanseatischen Eisenbahn GmbH (HANS). Für Sonderverkehre gelten diese nicht, es sei denn, die Gültigkeit dieser Tarifbestimmungen oder Teile daraus, werden ausdrücklich für Sonderfahrten erklärt.


Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS) für
den Schienenpersonennahverkehr (SPNV).


Der Haustarif der HANS kommt auf der Strecke Meyenburg – Ganzlin – Karow (Meckl) zur Anwendung.

2. Tarifsortiment

2.1 Allgemeines
Die Fahrausweise werden vom Personal in den Zügen der HANS vertrieben. Bordzuschläge werden
nicht erhoben. Es werden Fahrausweise für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Fahrausweise können
frühestens drei Monate, Gruppenfahrausweise frühestens sechs Monate vor dem ersten Geltungstag
erworben werden. Die Ausgabe bestimmter Fahrausweise kann auf bestimmte Vertriebswege be
schränkt sein.
Auf allen Fahrausweisen ist bei der Ausgabe die entsprechende Gültigkeit (Einzelfahrausweis – Tag
der Gültigkeit; Zeitkarten – Zeitraum der Gültigkeit) angegeben. Die Fahrausweise werden durch den
Fahrgast nicht entwertet. Der Fahrgast kann die Fahrt innerhalb der Geltungsdauer beliebig oft unter
brechen. Die Geltungsdauer der Fahrausweise wird durch eine Fahrunterbrechung nicht verlängert.


2.2 Einzelfahrausweise
Einzelfahrausweise gelten für eine Fahrt auf der angegebenen Relation am bezeichneten Tag.
Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren sind berechtigt, Einzelfahrausweise zum ermäßigten Fahr
preis zu nutzen.


2.3 Hin- und Rückfahrausweise
Hin- und Rückfahrausweise gelten zur Hin- und Rückfahrt auf der angegebenen Relation an drei auf
einanderfolgenden Tagen. Nach Antritt der Rückfahrt wird die Hinfahrt ungültig.
Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren sind berechtigt, Hin- und Rückfahrausweise zum ermäßig
ten Fahrpreis zu nutzen.


2.4 Mehrfahrtenkarte
Mehrfahrtenkarten berechtigen jeweils eine Person zur Inanspruchnahme von fünf Einzelfahrten auf
der angegebenen Relation. Sie haben Gültigkeit für den Tarifzeitraum.
Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren sind berechtigt, Mehrfahrtenkarten zum ermäßigten Fahr
preis zu nutzen.

2.5 Zeitfahrausweise
Zeitfahrausweise berechtigen den Inhaber innerhalb der Geltungsdauer zu beliebig vielen Fahrten auf
der angegebenen Relation.
Ermäßigte Zeitkarten sind personengebunden und vor Nutzungsbeginn mit Tintenstift oder Kugel
schreiber auszufüllen (Name, Vorname, Anschrift, Unterschrift). Auf Verlangen ist bei Kontrollen eine
geeignete Legitimation mit Lichtbild vorzuzeigen. Ermäßigte Zeitfahrausweise sind personengebun
den und nicht übertragbar.


2.5.1 Wochenkarten
Wochenkarten gelten für den eingetragenen Zeitraum von einer Woche. Die Gültigkeit beginnt mit
dem Tag der Ausgabe (1. Tag) und endet mit Ablauf des 7. Tages, 24:00 Uhr.


2.5.2 Wochenkarten ermäßigt
Wochenkarten ermäßigt gelten für den eingetragenen Zeitraum von einer Woche. Die Gültigkeit be
ginnt mit dem Tag der Ausgabe (1. Tag) und endet mit Ablauf des 7. Tages, 24:00 Uhr.
Für die Nutzung der ermäßigten Wochenkarten siehe 2.5.5.


2.5.3 Monatskarten
Monatskarten gelten für den eingetragenen Zeitraum von einem Monat. Beginnt die Geltungsdauer
am ersten Tag eines Kalendermonats, erlischt sie mit Ablauf des letzten Tages des Monats, 24:00
Uhr. Beginnt sie an einem anderen Tag, erlischt sie mit Ablauf des Tages des Nachmonats, der in der
Zahl dem ersten Geltungstag voraus geht.


Beispiel:
1. Geltungstag
28. Juni 2019
letzter Geltungstag 27. Juli 2019
2.5.4 Monatskarten ermäßigt


Monatskarten ermäßigt gelten für den eingetragenen Zeitraum von einem Monat. Beginnt die Gel
tungsdauer am ersten Tag eines Kalendermonats, erlischt sie mit Ablauf des letzten Tages des Mo
nats, 24:00 Uhr. Beginnt sie an einem anderen Tag, erlischt sie mit Ablauf des Tages des Nachmo
nats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag voraus geht.


Beispiel:
1. Geltungstag
28. Juni 2019
letzter Geltungstag 27. Juli 2019


Für die Nutzung der ermäßigten Monatskarten siehe 2.5.5.


2.5.5 Berechtigter Personenkreis zur Nutzung von ermäßigten Zeitfahrausweisen
1. schulpflichtige Personen bis einschließlich 14 Jahren
2. ab dem 15. Lebensjahr:

a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater, - allgemeinbildender Schulen, - berufsbildender Schulen, - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, - Hochschulen, Akademien (mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und
Landvolkshochschulen;


b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter a) fallen,
besuchen, sofern sie auf Grund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der
Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bil
dungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;


c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse
zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;


d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in
einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 19 des Berufsbildungsgesetzes stehen sowie
Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40
Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;


e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;


f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während
oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule
nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;


g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die
durch den Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als
Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen
Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;


h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten;
Hierfür ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Schüler-, Azubi-, Studentenausweis, Berechtigungsnach
weise anderer Unternehmen) zu erbringen.


2.6 Gruppenkarten
Gruppenkarten gelten für Gruppen ab 10 gemeinsam reisende Personen (Kinder bzw. Erwachsene).
Eine Anmeldung ist spätestens 5 Tage vor Fahrtantritt vorzunehmen.


2.7 Mitnahme Hund
Für die Beförderung von Hunden, ist ein Fahrausweis Hund zu lösen. Ausnahmen, siehe 3. Unentgelt
liche Beförderung.


2.8 Fahrräder und Gepäck
Für die Beförderung von Fahrrädern ist je Fahrrad eine Fahrradkarte zu lösen. Das Fahrrad ist ent
sprechend zu sichern und zu beaufsichtigen. Je Fahrgast ist nur ein Fahrrad zum Transport zugelas
sen.
Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang.
Handgepäck und sonstige Sachen, die sich zur Mitnahme eignen, werden bei gleichzeitiger Mitfahrt
des Fahrgastes kostenfrei befördert.

Über die Mitnahme entscheidet entsprechend der Auslastung des Zuges das Personal.


2.9 Deutschlandticket
In den Zügen der Hanseatischen Eisenbahn wird das Deutschlandticket zu den Bedingungen des
Deutschlandtarifes anerkannt.
Deutschlandticket-Abonnements können bei der Hanseatischen Eisenbahn abgeschlossen werden.
Voraussetzung ist ein rechtzeitiger Antrag, die Erteilung eines Lastschriftmandates und eine entspre
chende Kontodeckung. Abschluss und Kündigung des Abonnements sind zum 15. des Vormonats
möglich.

3. Unentgeltliche Beförderung
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
  • Behinderte Menschen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen (SGB IX) das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen können. Zum Nachweis der Berechtigung muss der Schwerbehindertenausweis (grün/halbseitig orange), der mit einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke versehen ist, vorgelegt werden
  • Begleiter von Behinderten Menschen und/oder Führhunde, wenn die Notwendigkeit der ständigen
    Begleitung aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht
  • Polizisten in Uniform
  • Kinderwagen
  • Kleinsttiere und Hunde, die in geschlossenen Behältern bzw. auf dem Schoß gehalten werden
  • Krankenfahrstühle, orthopädische Hilfsmittel
  • Handgepäck, Sachen
4. Gebühren und Preise
Reinigung nach Aufwand, mindestens 20,00 €
Missbräuchliche Nutzung der Notbremseinrichtung 200,00 €
Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) 60,00 €
Reduziertes erhöhtes Beförderungsentgelt 7,00 €

 

2026 Hanseatische Eisenbahn GmbH.